Wassergesetz Abstimmung 8.2.2019

Empfehlung: NEIN

Das Gesetz wäre ganz in Ordnung, wenn nicht dieses Kuckucks Ei darin stecken würde, dass eine definitiv öffentliche Aufgabe wie die Wasserversorgung von Aktiengesellschaften kontrolliert werden kann. Per Definition ist es der Zweck einer AG Gewinn zu erzielen. Darum sind die bestehenden AGs viel einfacher in Genossenschaften umzuwandeln, die eben private Gewinne ganz ausschliessen. Dann braucht es keine detaillierte Beschreibung, dass, wie vorgeschlagen, 2/3 in öffentlicher Hand sein müssten usw., was bekanntlich einen gewieften Investor mit den andern 33% der Stimmen nicht davon abhalten kann, massiv auf die Firmenpolitik einer AG einzuwirken.