Wassergesetz Abstimmung 8.2.2019

Empfehlung: NEIN

Das Gesetz wäre ganz in Ordnung, wenn nicht dieses Kuckucks Ei darin stecken würde, dass eine definitiv öffentliche Aufgabe wie die Wasserversorgung von Aktiengesellschaften kontrolliert werden kann. Per Definition ist es der Zweck einer AG Gewinn zu erzielen. Darum sind die bestehenden AGs viel einfacher in Genossenschaften umzuwandeln, die eben private Gewinne ganz ausschliessen. Dann braucht es keine detaillierte Beschreibung, dass, wie vorgeschlagen, 2/3 in öffentlicher Hand sein müssten usw., was bekanntlich einen gewieften Investor mit den andern 33% der Stimmen nicht davon abhalten kann, massiv auf die Firmenpolitik einer AG einzuwirken.

Abschaffung der Hundekurse

Empfehlung: NEIN

Die Kurse sollen beibehalten, aber vereinfacht und von Bürokratie befreit werden und neu für alle gelten.  Dabei muss auch der Forderung der Bürgerlichen entsprochen werden, die zu Recht argumentieren:

«Zudem habe das Obligatorium auch für viel Bürokratie gesorgt. So müssen die Gemeinden kontrollieren, ob die Hundehalter ihrer Pflicht nachkommen. Halter, die trotz Mahnung den Kursen fernbleiben, müssen sie dem Kanton melden. Der Vollzugsaufwand sei gross». 

Zum Beispiel bei Zuwiderhandlung soll man am Ort das Gespräch suchen, statt zwingend gleich eine Meldung an den Kanton machen zu müssen.